Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Zielsetzung des Programms

Mit dem Programm werden Bau, Erwerb und Sanierung von energieeffizienten Nichtwohngebäuden und Maßnahmen gefördert, die die Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden verbessern.

Fokus Lärm

Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmemissionen (z.B. hohe (lärm-) dämmende Standards, lärmmindernde Dämmung und Isolierung, etc.).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer
  • Angehörige der freien Berufe
  • kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts

Weitere Informationen

Weiter Informationen finden sich auf der Internetseite der KfW oder im Förderlotsen der NRW.BANK.