Zielsetzung des Programms
Förderung von Energieberatung zur Sanierung von Wohngebäuden
Fokus Lärm
Investitionen in Energieeinsparung und Wärmedämmung können zu einer Reduzierung der Lärmbelastung beitragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter, Pächter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte als Beratene – Antragstellung durch unabhängige Energieberater.
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Beratungsmaßnahmen für Wohngebäude:
- Der Energieberater zeigt auf, wie das Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden.
- Der Energieberater stellt die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW-Effizienzhaus dar.