NRW.BANK.Kommunal Invest/NRW.BANK.Kommunal Invest Plus

Zielsetzung des Programms

Kommunen soll eine langfristige und zinsgünstige Finanzierung für Investitionen zur Verfügung gestellt werden.

Fokus Lärm

Verminderung des Verkehrsaufkommens durch Maßnahmen in der Verkehrsinfrastruktur sowie Lärmschutzmaßnahmen in der Stadt- und Dorfentwicklung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Kommunale Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen
  • Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen
  • Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die gemäß § 27 Nr.1a in Verbindung mit § 26 Nr.2a der Solvabilitätsverordnung ein KSA-Risikogewicht von Null haben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Förderlotsen der NRW.BANK.