Zielsetzung des Programms
Förderung von innovativen großtechnischen Pilotvorhaben mit Umweltentlastungspotenzial.
Fokus Lärm
Investitionsvorhaben im Bereich Minderung von Lärm und Erschütterungen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
- kommunale Gebietskörperschaften
- rechtlich unselbständige Eigenbetriebe kommunaler Gebietskörperschaften
- kommunale Zweckverbände sowie
- sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
Weitere Informationen
Weitere Informationen gibt es im Förderlotsen der NRW.BANK.