BMUV-Umwelt­innovations­programm

Zielsetzung des Programms

Förderung von innovativen großtechnischen Pilotvorhaben mit Umweltentlastungspotenzial.

Fokus Lärm

Investitionsvorhaben im Bereich Minderung von Lärm und Erschütterungen 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • rechtlich unselbständige Eigenbetriebe kommunaler Gebietskörperschaften
  • kommunale Zweckverbände sowie
  • sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es im Förderlotsen der NRW.BANK.