Zielsetzung des Programms
Mit dem Programm werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden gefördert - wahlweise Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten oder zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss.
Fokus Lärm
Lärmmindernde Dämmung und Isolierung im Zuge der Sanierungsmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Angehörige der freien Berufe
- kommunale Gebietskörperschaften
- kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
- rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Kammern, Verbände
- gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften