Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Zielsetzung des Programms

Mit dem Programm werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden gefördert - wahlweise Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten oder zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss.

Fokus Lärm

Lärmmindernde Dämmung und Isolierung im Zuge der Sanierungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Angehörige der freien Berufe
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Kammern, Verbände
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der KfW sowie im Förderlotsen der NRW.BANK.