Energieberatung der Verbraucherzentrale

Zielsetzung des Programms

Beratung zu Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien.

Fokus Lärm

Mit einem baulichen Wärmeschutz ist in der Regel auch ein Lärmschutz verbunden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen

Was wird gefördert?

Die Verbraucherzentralen beraten zu allen Fragen der Energieeinsparung und zur Verwendung regenerativer Energien in Privathaushalten. Ausgenommen ist der Verkehrsbereich.

Die Verbraucherzentralen unterscheiden grob folgende Themen:

  • Haustechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, Regelung, Lüftung)
  • Baulicher Wärmeschutz (Dach, Außenwand, Kellerdecke, Fenster, Wärmebrücke)
  • Stromverbrauch (Effizienz Haushaltsgeräte, Stand-By-Verluste, Beleuchtung)
  • Erneuerbare Energie (Pelletheizung,Wärmepunpe, BHKW, Solares Heizen, Photovoltaik)
  • Allgemein (Förderung, Eigenleistung, Nutzerverhalten, Wechsel Energieversorger)

Wie wird gefördert?

Die Verbraucherzentrale bietet verschiedene Beratungen in den Filialen, Online als auch vor Ort an. Die Preise liegen bei max. 45 €, je nach Leistung. Darüber hinaus sind auch kostenlose Beratungen möglich.

Weg der Antragstellung?

Die Förderung erfolgt über den vergünstigen Preis, der für ein Beratungsgespräch zu zahlen ist. Die jeweiligen Adressen zur Terminvereinbarung finden Sie unter den unten dem angegebenen Link.

Weitere Informationen

Informationen finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale.