Zielsetzung des Programms
Ziel des Programms ist es, die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme zu fördern.
Fokus Lärm
Mit einem baulichen Wärmeschutz ist in der Regel auch ein verbesserter Lärmschutz verbunden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kommunale, gemeinnützige, öffentliche, gewerbliche Einrichtungen und Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe.
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Energieberatung in Form eines Energieaudits nach dem Deutschen Institut für Normung (DIN) Europäische Norm (EN) 16247
- Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN Vornorm (V) 18599 (Sanierungskonzept, Neubau)
- Contracting-Orientierungsberatung