Förderung Güterkraftverkehr - De-minimis

Förderprogramm für die Bereiche der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen („De-minimis“ - Förderprogramm)

Zielsetzung des Programms

Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.

Fokus Lärm

Förderung des Erwerbs "lärmmindernder" Fahrzeugausstattung (u.a. neue Reifen).

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Schwere Nutzfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Bundes unter www.bag.bund.de und im Föderlotsen der NRW.BANK.