Förderung kommunaler Straßenbau - Förderrichtlinie (FöRi-kom-Stra)

Zielsetzung des Programms

Ziel dieses Programms ist die Umsetzung von Vorhaben, die zu einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in folgenden Bereichen notwendig sind:

  • verkehrswichtige Straßen,
  • Verkehrsleitsysteme,
  • Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) oder dem Bundeswasserstraßengesetz,
  • Rad- und Gehwege im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen,
  • Bussonderfahrstreifen,
  • Tunnelsicherheit,
  • Mitfahrerparkplätze an verkehrswichtigen Straßen in kommunaler Baulast.

Fokus Lärm

Bei Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrsinfrastruktur handelt es sich häufig um Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Lärmemissionen und zu einer Entlastung von Wohnbereichen beitragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte sind:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Beteiligung

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen fünf Bezirksregierungen und beim Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (VM). Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra).  

Desweiteren finden Sie die Informationen im Förderlotsen der NRW.BANK.

Die Anträge sind spätestens bis zum 31.05. des vorausgehenden Jahres zu stellen.

Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2024.