Förderung von privaten Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)

Förderung von privaten Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)

Zielsetzung des Programms

Der Bund fördert Investitionen in Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz folgender Anlagen:

  • Gleisanschlüsse einschließlich Anschlussweiche,
  • Multifunktionale Anlagen für den Umschlag Schniene/Straße,
  • Zuführungs- und Industriestammgleise zu Gleisanschlüssen.

Ziel ist die Sicherung bisheriger Verkehre auf der Schiene und eine zusätzliche Verlagerung von Anteilen des Güteverkehrs von der Straße auf den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene.

Fokus Lärm

Die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene kann zu einer deutlichen Reduzierung von Straßenverkehrslärm beitragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in privater Rechtsform.

Weitere Informationen

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

Zusätzlich finden Sie auch Informationen im Förderlotsen der NRW.BANK.

Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2025.