Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV)

Zielsetzung des Programms

Der Bund fördert Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV).

Voraussetzung ist, dass die Anlagen allen Nutzern diskriminierungsfrei zugänglich sein müssen.

Zielsetzung der Förderung ist es, durch den KV die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schine oder Wasserstraßen als umweltfreundlichere Verkehrsträger zu unterstützen. Außerdem sollen die Systemvorteile der verschienen Verkehrsträger miteinander verknüpft werden.

Fokus Lärm

Moderne Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs tragen zu einer Verringerung des Straßenverkehrsaufkommens und damit der Lärmbelastung bei.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen in privater Rechtsform.

Ausgeschlossen sind

  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes sowie
  • Vorhaben von Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) oder im Förderlotsen der NRW.BANK.

Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2021.