KfW-Umweltprogramm

Zielsetzung des Programms

Mit dem Programm werden gewerbliche Unternehmen gefördert, die in Umweltschutzmaßnahmen investieren und somit zur Verbesserung der Umweltsituation beitragen.

Fokus Lärm

Förderung von Maßnahmen gewerblicher Unternehmen zur Reduzierung von Lärmemissionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt im Inland sind:

  • in- und außländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden,
  • Angehörige der Freien Berufe,
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für Dritte erbringen sowie
  • Kooperations- und Betreibermodelle zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (Pubic Private Partnership-Modelle).

Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

  • deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und in Deutschland tätige Angehörige der Freien Berufe,
  • Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland,
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland sowie
  • ausländische Unternehmen, die Vorhaben im grenznahen Bereich durchführen, die einen positiven Umwelteffekt auf Deutschland haben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der KfW oder im Förderlotsen der NRW.BANK.