Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes - Förderrichtlinie

Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes - Förderrichtlinie

Zielsetzung des Programms

Gefördert werden Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes.

Förderfähig sind Maßnahmen

  • des aktiven Lärmschutzes an Bahnanlagen
  • des passiven Lärmschutzes an baulichen Anlagen sowie
  • in besonders begründeten Fällen Maßnahmen zur innovativen Lärm- und Erschütterungsminderung.

Fokus Lärm

Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen des Bundes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes als Erstempfänger,
  • Eigentümer, Wohnungsgeigentümer oder Erbbauberechtigte baulicher Anlagen, an denen Maßnahmen zur Lärmsanierung durchgeführt wurden, können als Letztempfänger erstattungsberechtigt sein.  

Ausgeschlossen sind

  • Mieterinnen und Mieter,
  • Pächterinnen und Pächter sowie
  • Antragstellerinnen und -steller, über deren Vermögen ein Insolvenz-, Verlgeichs-, Konkurs-, Sequestrations- oder Gesamtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie im Förderlotsen der NRW.BANK.

Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2028.