Zielsetzung des Programms
Aufbereitung von Flächen für die öffentliche Wohnraumförderung.
Fokus Lärm
Förderung von Maßnahmen für erhöhten, standortbedingten Lärmschutz.
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen, die
- über eine ausreichende Kreditwürdigkeit und angemessene Eigenleistung verfügen und
- Eigentümer einer Immobilie sind.
Weitere Informationen
Weitere Informationen gibt es bei der zuständigen Bewilligungsbehörde oder im Förderlotsen der NRW.BANK.