Mietwohnraumförderung - Standortaufbereitung

Zielsetzung des Programms

Aufbereitung von Flächen für die öffentliche Wohnraumförderung.

Fokus Lärm

Förderung von Maßnahmen für erhöhten, standortbedingten Lärmschutz.

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen, die

  • über eine ausreichende Kreditwürdigkeit und angemessene Eigenleistung verfügen und
  • Eigentümer einer Immobilie sind. 

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es bei der zuständigen Bewilligungsbehörde oder im Förderlotsen der NRW.BANK.