NRW.BANK.Infrastruktur

Zielsetzung des Programms

Mobilisierung privaten Kapitals für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben.

Fokus Lärm

Lärmschutzmaßnahmen in den Bereichen Städtebau, Verkehr und soziale Infrastruktur sowie Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund
  • Angehörige der freien Berufe
  • private Investoren

Die Antragsberechtigung ist unabhängig von der Rechtsform.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es im Förderlotsen der NRW.BANK unter www.NRWBANK.de.