Zielsetzung des Programms
Mobilisierung privaten Kapitals für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben.
Fokus Lärm
Lärmschutzmaßnahmen in den Bereichen Städtebau, Verkehr und soziale Infrastruktur sowie Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund
- Angehörige der freien Berufe
- private Investoren
Die Antragsberechtigung ist unabhängig von der Rechtsform.
Weitere Informationen
Weitere Informationen gibt es im Förderlotsen der NRW.BANK unter www.NRWBANK.de.