NRW.BANK.Sportstätten

Zielsetzung des Programms

Langfristige und zinsgünstige Finanzierungsmittel zur Investitionen in Sportanlagen.

Fokus Lärm

Installation von Lärmschutzmaßnahmen an Sportstätten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände). Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von Körperschaftssteuer durch das Finanzamt. Der Verein muss Mitglied im Landessportbund NRW e.V. bzw. in dessen zuständiger Untergliederung (Stadt-/Kreissportbund oder Sportfachverband) und von diesem als förderwürdig anerkannt sein.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank und im Förderlotsen der NRW.BANK unter www.NRWBANK.de.