Zielsetzung des Programms
Förderung von kommunalen Infrastrukturmaßnahmen sowie Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen.
Hierzu gehören z. B. Investitionen in
- die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
- den Straßenbau
- kommunale Verwaltungsgebäude und Bildungseinrichtungen sowie
- Aufbau einer technologieneutralen und open-access geeigneten Breitbandversorgung (z. B. Leerrohre, Glasfasernetze, Funklösungen).
Fokus Lärm
Berücksichtigung von aktiven und passiven Lärmschutzaspekten bei Investitionen in lautstärkeintensive Einrichtungen (z.B.: Sport- und Freizeiteinrichtungen, Freibäder, Kindertagesstätten).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- kommunale Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner
- Landkreise und Zweckverbände sowie
- rechtlich unselbständige kommunale Betriebe
in ländlichen Regionen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder im Förderlotsen der NRW.BANK.
Das Programm ist befristet bis zum 30.06.2021.