Zielsetzung des Programms
Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen erstatten Flughafenbetreiber nach §§ 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG - Fluglärmgesetz).
Fokus Lärm
Bauliche Schallschutzmaßnahmen reduzieren den Fluglärm
Wer wird gefördert?
Anspruchsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden, die innerhalb bestimmter Schutzzone liegen
Weitere Informationen
Die Anträge auf Kostenerstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz im Lärmschutzbereich eines Flughafens sind an die jeweilige Bezirksregierung zu richten.
- Bezirksregierung Arnsberg
- Flughafen Dortmund
- Flughafen Dortmund
- Bezirksregierung Detmold
- Flughafen Paderborn / Lippstadt
- Flughafen Paderborn / Lippstadt
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Flughafen Düsseldorf
- Flughafen Niederrhein
- Bezirksregierung Köln
- Flughafen Köln/Bonn
- Militärischer Flugplatz Geilenkirchen
- Militärischer Flugplatz Nörvenich
- Bezirksregierung Münster
- Flughafen Münster/Osnabrück
- Flughafen Münster/Osnabrück