Schallschutz an Flughäfen

Zielsetzung des Programms

Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen erstatten Flughafenbetreiber nach §§ 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG - Fluglärmgesetz).

Fokus Lärm

Bauliche Schallschutzmaßnahmen reduzieren den Fluglärm 

Wer wird gefördert?

Anspruchsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden, die innerhalb bestimmter Schutzzone liegen 

Weitere Informationen

Die Anträge auf Kostenerstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz im Lärmschutzbereich eines Flughafens sind an die jeweilige Bezirksregierung zu richten.