Zielsetzung des Programms
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Umwelt in Güterkraftverkehrsunternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen.
Fokus Lärm
Förderung des Erwerbs "lärmmindernder" Fahrzeugausstattung (u.a. lärm-/geräuscharmen Reifen).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die
- Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und
- Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mind. 7,5 t sind.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Bundesamts für Logistik und Mobilität und im Föderlotsen der NRW.BANK.