progres.nrw

progres.nrw - Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen

Zielsetzung des Programms

Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen soll zur Beschleunigung der Markteinführung neuer Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur rationellen Energieverwendung beitragen. Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduktion der CO2-Emissionen zu leisten. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse.

Fokus Lärm

Lärmschutzeffekte entstehen u.a. durch die Verwendung besonders moderner, leiser Anlagen oder gedämmter Bebauungselemente.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich vorrangig an kleine und mittelständische Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen.

Wer wird gefördert?

Baustein progres.nrw - Programmbereich Innovation

Mit diesem Baustein fördert das Land Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung bis hin zu Prototypen im Energiebereich. Antragsberechtigt sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige
  • sonstige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Kommunen, kommunale Einrichtungen und kommunale Unternehmen sowie vergleichbare Körperschaften gemeinsam mit Unternehmen oder Unternehmensverbänden (unter anderem Kirchen, Schulen, Krankenhäuser und Vereine)
  • Technologische und wissenschaftliche Einrichtungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer
  • Hochschulen, Forschungsinstitute und Ingenieurbüros gemeinsam mit Unternehmen.

Baustein progres.nrw - Programmbereich Markteinführung

Mit dem Baustein "Markteinführung" werden Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen gefördert, die marktfähige Produkte zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie einschließlich Nah- und Fernwärme und zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen nutzen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, u.a.:

  • Privatpersonen
  • Angehörige freier Berufe
  • kleine und mittlere Unternehmen
  • Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen oder karitativen Einrichtungen oder bei bestimmten Vorhaben (kommunale Klimaschutzkonzepte, European Energy Award).

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen können unter www.progres.nrw.de, bei der Bezirksregierung Arnsberg unter www.bra.nrw.de sowie im Förderlotsen der NRW.BANK abgerufen werden.