Städtebauförderung

Zielsetzung des Programms

Die von Bund und Ländern gemeinsam im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung gestellten Finanzhilfen stehen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereit.

Gefördert werden städtebauliche Maßnahmen, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung dienen und die Funktion der Städte als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken. 

Mitfinanziert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten,
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten,
  • im Rahmen des Investitionspakts 2020: Investitionen zur Verbesserung der sozialen Integration und des sozialen Zusammenhalts,
  • im Quartier in den Städten und Gemeinden,
  • im Rahmen des Investitionspakts zur Förderung von Sportstätten 2020: bauliche Sanierung und Ausbau von Sportstätten sowie deren typischer baulichen Bestandteile und zweckdienlichen Folgeeinrichtungen.

Fokus Lärm

Einplanung von Lärmschutzmaßnahmen bei geförderten Maßnahmen und Projekten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden.

Investoren bzw. Eigentümer, die in einem Fördergebiet ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, wenden sich an die Gemeinde. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es bei der zuständigen Bezirksregierung und auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) oder im Förderlotsen der NRW.BANK.